Anglervereinigung Donaueschingen-Pfohren e.V.   seit 1925

 

Mitgliedschaft / Jahresfischereischeine

Jahresfischereischeine werden nur in Verbindung mit einer Mitgliedschaft ausgegeben. Wir unterscheiden zwischen der Mitgliedschaft auf Zeit und der Vollmitgliedschaft. Die Vollmitgliedschaft kann erst nach dem dritten, bzw. nach dem fünften Zugehörigkeitsjahr beantragt werden, bietet aber dann mehr Möglichkeiten bei der Ausübung der Angelfischerei.

Die Erlaubnisscheine werden jeweils für ein Jahr und nur an Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Fischerprüfung ausgestellt. Ausgenommen sind hier Jugendliche, die im Besitz des Jugendfischereischeins sind. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Vereinssatzung §3.

Die Anzahl der Erlaubnisscheine der AV Donaueschingen-Pfohren e.V. ist begrenzt. Daher ist für alle Antragsteller mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen. Zudem müssen Personen, die Ihren Hauptwohnsitz in Donaueschingen haben (einschl. Eingemeindungen ohne eigenen Angelverein) bevorzugt behandelt werden, was es für auswärtige Antragsteller noch schwieriger macht. Eingegangenen Anträge werden immer am Anfang des aktuellen Angeljahrs bearbeitet. Die Antragsteller erhalten per Post die Informationen, ob Ihnen ein Erlaubnisschein zugeteilt wurde oder nicht.

 Anträge müssen bis spätestens zum 31.12. eingegangen sein, damit sie für das kommende Angeljahr berücksichtigt werden.