Anglervereinigung Donaueschingen-Pfohren e.V.   seit 1925

 

Gesetze und Verordnungencm4all.com.widgets.DownloadWidget

Die Anglervereinigung Donaueschingen-Pfohren e.V. ist bestrebt, dass sich Vereinsmitglieder und Gäste bei der Ausübung der Angelfischerei an unseren Gewässern strikt an die Gesetze und Verordnungen halten. Verstöße dagegen werden mit Entzug der Fischereierlaubnis geahndet.   

Hinweis: Schonmaße, Schonzeiten und Inhalte einzelner Punkte wurden  intern zu Gunsten des Fisches abgeändert und weichen somit zur Landes-fischereiverordnung ab. Hier gelten dann die internen Bestimmungen der AV Donaueschingen-Pfohren e.V.   

 

 

 

 



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